- Hier erfahrt ihr den aktuellen Inzidenz-Wert für Gütersloh: Website der Stadt Gütersloh, aktuelle Inzidenz-Werte. -
Aktuell:
Die Sporthalle kann weitestgehend ohne Einschränkung genutzt werden. Unsere allgemeinen Hygienevorschriften (siehe unten) sind einzuhalten. Sportler/-innen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sporthalle nicht betreten.
Ab sofort sind wir wieder für euch da, um den besten Sport der Welt zu spielen: Badminton.
Wann:
Montags und mittwochs, jeweils 19.00 - 22.00 Uhr.
Wo:
In der Sporthalle der Anne-Frank-Gesamtschule, Saligmannsweg 40, Gütersloh
Wie:
Unter Einhaltung unserer Hygienevorschriften (siehe unten).
Unsere Hygienevorschriften:
ALLGEMEIN:
-Es sollte immer ein Abstand von 1,5m zu anderen Spielerinnen und Spielern eingehalten werden.
-Alle Corona-Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
EINGANGSBEREICH:
-Kein Zutritt zur Halle mit Krankheitssymptomen.
-Es ist ein Abstand von 1,5 Metern zu den anderen Sportlern einzuhalten. Sowohl beim Eingang in die Sporthalle wie auch beim Ausgang, beim Gang auf das Spielfeld und im Pausenbereich.
IN DER HALLE:
-Jeder Spieler hat einen eigenen Pausenbereich (Halleneigene Judo- bzw. Gymnastik-Matte, ihr müsst keine eigene Matte mitbringen).
-Kein körperlicher Kontakt durch Begrüßung, abklatschen, etc.
-Im Einzel ist die Einhaltung des Mindestabstandes gewährt, es kann uneingeschränkt gespielt werden. Im Doppel und Mixed ist dies nicht immer möglich, es fehlt jedoch eine offizielle Regelung zum Doppel und Mixed. Deshalb liegt es in der Verantwortung der einzelnen Spieler und Spielerinnen, ob Doppel oder Mixed gespielt wird.
-In den Umkleideräumen ist der Mindestanstand von 1,5 Metern einzuhalten, d.h. es dürfen sich nur jeweils vier Personen gleichzeitig in den Umkleiden aufhalten.
-Geräteräume sind nur einzeln zu betreten.
-Lautes Rufen ist zu unterlassen.
-Verschwitzte Kleidung oder Handtücher müssen direkt in die Sporttasche gepackt werden, sie dürfen nicht auf den Hallenboden abgelegt werden.
-Vor, während und nach dem Training wird die Halle gelüftet.
-In den Duschen müssen jeweils zwei Duschen freibleiben um auch hier den Mindestabstand einzuhalten. D.h. auch hier dürfen jeweils nur vier Personen gleichzeitig den Raum betreten.
-Die Toiletten sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
SONSTIGES:
-Den Weisungen der Schulhausmeister und den schriftlichen Anweisungen der Schulleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Corona-Timeline
Aktuell 03.04.2022: Aufgrund der in Deutschland vorherrschenden weniger gefährlichen Coronavirus-Variante Omicron wurden die Beschränkungen weitestgehend aufgehoben. In unserer Halle gelten unsere Hygienevorschriften.
04.03.2022: In Deutschland dominiert gegenwärtig ein weniger gefährlicher Corona-Virus. Die Auflagen für die Nutzung der Sporthallen wurden deshalb von der Bundesregierung entschärft. Die Stadt Gütersloh informierte die Sportvereine, das ab sofort die weniger strengen 3G-Regelungen (geimpft, genesen oder getestet) gelten.
06.01.2022: Die Infektionszahlen steigen weiter deutlich an, die Bundesregierung verschärft deshalb die Corona-Auflagen wieder. Die Stadt Gütersloh informierte die Sportvereine darüber, dass die Nutzung der Sporthallen nur noch unter 2G+ gestattet ist. 2G+ bedeutet, dass die Nutzer der Sporthalle entweder geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
24.11.2021: Die Stadt Gütersloh hat für alle Sporthallen im Kreis Gütersloh die 2G-Regelung eingeführt. D.h. nur noch Geimpfte oder Genesene dürfen die Sporthallen benutzen. Für den CfB Gütersloh bedeutet das, das nur Getestete bis auf weiteres leider nicht mehr am Training teilnehmen dürfen.
18.08.2021: Der Inzidenzwert in Gütersloh ist auf über 35 angestiegen. Es gelten die 3G-Regelungen (Geimpft-Genesen-Getestet). Nur geimpfte, genesene oder getestete Sportlerinnen und Sportler dürfen auf Anweisung der Stadt Gütersloh die Sporthalle betreten und am Training des CfB Gütersloh teilnehmen.
28.07.2021: Der Inzidenzwert im Kreis Gütersloh steigt wieder über 10, d.h. es gelten wieder strengere Regelungen. Für kontaktlosen Sport in der Halle (also auch Badminton) gilt, das entweder den Mindestabstand einhalten wird oder ein Schnelltest vorliegen muss. Im Badminton kann im Einzel der Mindestabstand eingehalten werden, im Doppel ist dies nicht immer möglich. Da es jedoch keine offiziellen Regelungen zum Doppel/Mixed gibt, liegt es in der Verantwortung der Spieler und Spielerinnen, ob sie Doppel und Mixed ohne Schnelltest spielen wollen.
21.06.2021: Der Inzidenzwert im Kreis Gütersloh liegt unter 10, d.h. wir trainieren ohne weitere Auflagen, es gelten nur unsere Hygieneregeln.
16.06.2021: Der CfB Gütesloh nimmt sein Training wieder auf. Da die Inzidenzwerte seit dem 10.06.2021 im Kreis Gütersloh unter der Marke von 35 liegen, wird das Training unter den Voraussetzungen der Inzidenzklasse 1 durchgeführt, d.h. insbesondere ein Schnelltest zur Teilnahme am Training ist nicht nötig.
10.06.2021: Der Inzidenzwert im Kreis Gütersloh rutscht erstmals seit dem zweiten bundesweiten Lockdown (für Gütersloh ist es der dritte Lockdown) unter die Marke von 35 (Inzidenzklasse 1).
09.06.2021: Die Stadt Gütersloh teilt den Vereinen in einer Email mit, dass die Sporthallen ab dem 14.06.2021 wieder geöffnet werden unter den Bedingungen der Inzidenzklasse 2.
15.05.2021: Das Land NRW erstellt eine neue Corona-Richtlinie. Die Richtlinie besagt u.a., das Vereinssport in der Halle wieder erlaubt ist, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 50 liegt. Die Sportler und Sportlerinnen müssen dann einen negativen Schnelltest vorweisen.
21.04.2021: Der Lockdown verlängert sich, da die Inzidenz-Werte weiter über 100 liegen.
23.03.2021: Aufgrund der signifikanten Erhöhung der Zahlen beschließt die Bundesregierung eine erneute Verlängerung des Lockdowns bis zum 21.04.2021. Sollte der Inzidenz-Wert dann unter 100 liegen, könnten die Sporthallen von den Sportlern und Sportlerinnen, bei vorliegen eines negativen Schnelltests, wieder genutzt werden. Liegt der Inzidenz-Wert unter 50, ist eine Nutzung der Sporthallen auch ohne Schnelltest möglich.
04.03.2021: Die Bundesregierung beschließt erneut eine Verlängerung des Lockdowns, diesmal bis zum 28.03.2021. Sollten die Inzidenzzahlen jedoch vorher signifikant sinken, könnten bereits früher einige Lockerungen in Kraft treten, z.B. die Öffnung der Sporthallen zum 22.03.2021.
10.02.2021: Die Bundesregierung beschließt erneut eine Verlängerung des Lockdowns, diesmal bis zum 07.03.2021.
19.01.2021: Die Bundesregierung beschließt erneut eine Verlängerung des Lockdowns, diesmal bis zum 14.02.2021.
05.01.2021: Die Bundesregierung beschließt die erneute Verlängerung des Lockdowns, diesmal bis zum 31.01.2021.
02.12.2020: Die Bundesregierung beschließt, den eigentlich bis zum 20.12.2020 geltenden Lockdown bis zum 10.01.2021 zu verlängern.
25.11.2020: Die Bundesregierung beschließt, den bis Ende November geltenden Lockdown bis zum 20.12.2020 zu verlängern. Da anschließend die Weihnachtsferien beginnen, plant der CfB Gütersloh, am 06.01.2021 wieder in das Training einzusteigen.
02.11.2020: Alle guten Dinge sind bekanntlich drei. Dass das leider nicht immer gilt, zeigt der erneute bundesweite Lockdown. Zum dritten Mal in diesem Jahr müssen die Gütersloher Sportvereine ihren Spielbetrieb einstellen. Voraussichtliche Dauer: bis zum 30.11.2020.
29.07.2020 Wiederaufnahme des Trainings nach dem zweiten Lockdown.
24.06.2020 Aufgrund eines lokal begenzten Corona-Ausbruchs wurde für den Kreis Gütersloh erneut ein Lockdown beschlossen, die Sporthallen der Schulen wurden wieder geschlossen und der CfB Gütersloh muss sein Training erneut beenden.
03.06.2020 Der CfB Gütersloh nimmt das Training wieder auf.
28.05.2020 Die Stadt Gütersloh, Fachbereich Sport, informiert die Vereine per Mail, das auch die Umkleiden und Duschen wieder
benutzt werden können mit maximal 10 Personen.
28.05.2020 Die Stadt Gütersloh, Fachbereich Schule und Jugend, informiert die Vereine per Mail, das ab dem 2.6.2020 die Sporthallen
der Schulen den Sportvereinen wieder zur Verfügung stehen.
26.05.2020: Der Landessportbund NRW veröffentlicht eine Aktualisierung zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Der Vereinssport in den Schulsporthallen ist in NRW jetzt ausdrücklich erlaubt!
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26.05.2020
Überarbeitung der Empfehlungen für den Wiedereinstieg in den Badmintonsport durch den Badminton-Landesverband NRW.
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14.05.2020: Der Badminton-Landesverband NRW kündigt überarbeitete Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Badmintonsport-Betriebs in NRW an.
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08.05.2020: In einer Mail informiert die Stadt Gütersloh alle Sportvereine darüber, das es noch keine Vorgaben bezüglich der Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs gibt und die Sporthallen noch nicht wieder geöffnet werden.
06.05.2020: Die NRW-Landesregierung veröffentlicht den NRW-Plan zur schrittweisen Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen.
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24.04.2020: Der Badminton-Landesverband NRW gibt Empfehlungen für den Wiedereinstieg aus.
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17.03.2020: Schließung aller Sporthallen.
16.03.2020: Der CfB beendet das Training. Die Vereinsfeier und die Mitgliederversammlung werden auf unbestimmte Zeit verschoben.
16.03.2020: In einer Mail kündigt die Stadt Gütersloh den Sportvereien an, alle Sporthallen zum 17.03.2020 zu schließen.
15.03.2020: Anordnungen der NRW-Landesregierung zur Schließung aller Sportstätten:
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13.03.2020: In einer Email an alle Sportvereine empfehlen die Stadt Gütersloh sowie der Stadtsportverband, den kompletten Trainingsbetrieb auszusetzen.
13.03.2020: Der Badminton-Landesverband NRW beendet vorzeitig die Badminton-Liga der Saison 2019/20.
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